Wirtschaftliche Folgen sowie persönliche Härten können bei der Bemessung der Sperre berücksichtigt werden, wenn davon ausgegangen werden kann, dass diese sich auf die Dauer der Ungeeignetheit auswirken.
Beispiele für wirtschaftliche Folgen sind Arbeitsplatzverlust, Existenzvernichtung oder Existenzgefährdung bei einem Selbständigen.
Persönliche Härten sind z.B. Fälle körperlicher Beeinträchtigungen, durch die der Täter in besonderem Umfang auf die Nutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen ist.
Sachverhalt
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