Berücksichtigung von Steuervorteilen bei Feststellung unfallbedingten Verdienstausfallschadens
BGH, Urteil vom 28.04.1992 - Aktenzeichen VI ZR 360/91
DRsp Nr. 1993/631
Berücksichtigung von Steuervorteilen bei Feststellung unfallbedingten Verdienstausfallschadens
Erforderliche Berücksichtigung von Steuervorteilen, die das Steuerrecht auf Erwerbsunfähigkeitsrenten und auf Versorgungsbezüge gewährt, bei Feststellung des unfallbedingten Verdienstausfallschadens des Betroffenen.