Berücksichtigung von Steuervergünstigungen bei der Bemessung von Schadensersatz für Verdienstausfall
BGH, Urteil vom 22.03.1994 - Aktenzeichen VI ZR 163/93
DRsp Nr. 1994/3422
Berücksichtigung von Steuervergünstigungen bei der Bemessung von Schadensersatz für Verdienstausfall
»Die Steuervergünstigung des § 34 Abs. 2 Nr. 2EStG für den Schadenausgleich von Verdienstausfall ist kein zugunsten des Schädigers zu berücksichtigender Vorteil; das gilt auch dann, wenn der Geschädigte wegen der Höhe seiner übrigen Einkünfte ohnehin der Höchstbesteuerung unterliegt, so daß die Zusammenballung von laufenden Einkünften und Entschädigungsleistung ausnahmsweise keine zusätzliche Progressionswirkung auslöst (Fortentwicklung des Senatsurteils vom 26. Februar 1980 - VI ZR 2/79 - VersR 1980, 529).«