(abgekürzt gemäß § 543 Abs.1 ZPO)
Der Kläger war Eigentümer eines Vereinsbootes, welches sich auf dem rechten Ufer des Rheins befand.
Am 21. Dezember 1993 trat der Rhein über die Ufer. Mitglieder des Klägers befestigten mit Seilen das Boot an einem Baum, um es gegen ein Abtreiben zu sichern.
Nachdem der Fluss weiter gestiegen war, hat die Beklagte das Schiff bergen lassen. Der Kläger, der behauptet, das Boot habe im Zusammenhang mit der Bergung erhebliche Schäden erlitten, hat es verschrotten lassen. Im Verwaltungsrechtsstreit über die Kosten der Ersatzvornahme hat das Verwaltungsgericht die Auffassung vertreten, die Voraussetzungen des §
Die Beklagte hat daraufhin die angefochtenen Bescheide aufgehoben, und die Parteien des Verwaltungsrechtsstreits haben diesen für erledigt erklärt.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|