Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15.11.2016 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Der am ##.##.1969 geborene Kläger macht im Wege einer Teilklage Rentenansprüche für einen Zeitraum von 6 Monaten aus einer bei der Beklagten gem. Versicherungsschein vom 26.10.2011 (Bl. 6 ff. GA) auf Basis der AUB 2008 (Bl. 13 ff. GA) geführten Unfallversicherung wegen eines Arbeitsunfalls vom 10.01.2012 geltend.
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