I. Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 31.07.2018 -
Es wird festgestellt, dass der Beklagten aus der fondsgebundenen Versicherung des Klägers bei der Beklagten mit der Versicherungsschein Nr. Axx-xxx-xxx keine Ansprüche gegen den Kläger zustehen.
Im Übrigen werden die Klage abgewiesen und die weitergehende Berufung zurückgewiesen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|