Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg - 8. Zivilsenat - vom 24. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens tragen die Kläger jeweils zur Hälfte.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 18.692,27 € festgesetzt.
Die klagenden Eheleute begehren von dem beklagten Versicherer aus ungerechtfertigter Bereicherung Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge zweier fondsgebundener Lebensversicherungen.
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