Bereicherungsausgleich für rechtsgrundlos erbrachte Haftpflichtversicherungsleistungen; kein Anspruch wegen zunächst mit, sodann ohne Vorbehalt geleisteter Teilzahlungen
AG Wennigsen, Urteil vom 13.01.2000 - Aktenzeichen 3 C 259/99
DRsp Nr. 2004/1713
Bereicherungsausgleich für rechtsgrundlos erbrachte Haftpflichtversicherungsleistungen; kein Anspruch wegen zunächst mit, sodann ohne Vorbehalt geleisteter Teilzahlungen
Der Anspruch eines Haftpflichtversicherers auf Rückerstattung rechtsgrundlos geleisteter Teilzahlungen auf einen Unfallschaden ist gem. § 814BGB ausgeschlossen, wenn der Versicherer die Zahlungen zwar zunächst unter Vorbehalt, später aber ohne einen entsprechenden Vorbehalt erbracht und damit den Eindruck einer endgültigen Abrechnung - unter Verzicht auf Rückforderung - erweckt hat.