Die Beschwerde wird auf Kosten des Beschuldigten als unbegründet verworfen.
Die gemäß § 304 StPO zulässige Beschwerde ist nicht begründet.
Das Amtsgericht hat zu Recht dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Nach § kann die Fahrerlaubnis auf Antrag der Staatsanwaltschaft vorläufig entzogen werden, wenn dringende Gründe für die Annahme vorliegen, dass die Fahrerlaubnis entzogen werden wird (§ ).
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|