Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Kfz-Vertragshändlers
BGH, Urteil vom 05.06.1996 - Aktenzeichen VIII ZR 141/95
DRsp Nr. 1996/23519
Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Kfz-Vertragshändlers
»a) Hat der Unternehmer dem Kraftfahrzeug-Vertragshändler durch den von ihm verwendeten Formularvertrag die Höhe des - neben verschiedenen Zusatzrabatten gewährten "Grundrabatts" vorgegeben, so ist er darlegungs- und beweispflichtig dafür, ob und in welchem Umfang der Grundrabatt händlertypische und bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs nicht berücksichtigungsfähige Vergütungsbestandteile enthält (Fortführung von BGH WM 1988, 1204). b) Zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Kraftfahrzeug-Vertragshändlers.«
Normenkette:
HGB § 89 b;
Tatbestand:
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