Berechnung anzurechnender Gebrauchsvorteile bei Wandelung eines Gebrauchtwagenkaufs
LG Ingolstadt, Urteil vom 08.09.2000 - Aktenzeichen 4 O 2038/99
DRsp Nr. 2003/16731
Berechnung anzurechnender Gebrauchsvorteile bei Wandelung eines Gebrauchtwagenkaufs
In der Klausel eines Gebrauchtwagenkaufvertrags "Frontschaden in Fachwerkstatt gerichtet" kann die Zusicherung ordnungsgemäßer, d.h. fachmännischer Behebung des bezeichneten Schadens - mit der Folge der Schadensersatzhaftung - liegen.