BGH, Urteil vom 05.05.1992 - Aktenzeichen VI ZR 262/91
DRsp Nr. 1993/611
Beobachtungspflicht bei Annäherung eines Kindes
»Zur Verpflichtung des Kraftfahrers, ein fünfjähriges Kind, das sich zunächst in Begleitung seiner Mutter auf dem Bürgersteig aufhält, sich dann aber von ihr entfernt und sich auf die Fahrbahn zubewegt, während des Herankommens und Passierens im Auge zu behalten.«