I.
Das Amtsgericht Lemgo hat gegen den Betroffenen wegen "fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft um 22 km/h" eine Geldbuße von 100,00 DM verhängt. Außerdem hat es den Betroffenen wegen einer weiteren vorsätzlich begangenen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft um 31-km/h zu einer Geldbuße von 400,00 DM verurteilt und ein Fahrverbot von zwei Monaten verhängt. Insoweit hat es die Anordnung über das Wirksamwerden des Fahrverbots gemäß § 25 Abs. 2 a StVG getroffen.
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