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Rechtsprechung
2000
BGH
BGH - Beschluß vom 09.06.2000
3 StR 142/00
Normen:
StGB
§
69 a
Abs.
1
;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf,
Bemessung der Sperrfrist bei § 69 a StGB
BGH,
Beschluß
vom 09.06.2000
- Aktenzeichen 3 StR 142/00
DRsp Nr. 2000/5718
Bemessung der Sperrfrist bei §
69 a
StGB
Die Maßregel des §
69
StGB
hat keinen nebenstrafenähnlichen Charakter; die Dauer der Sperre darf daher auch nicht entsprechend begründet werden.
Normenkette:
StGB
§
69 a
Abs.
1
;
Gründe:
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