Die am 29. September 1930 geborene Klägerin war niedergelassene Ärztin für Allgemeinmedizin. Sie wurde am 4. Juni 1986 bei einem Verkehrsunfall verletzt. Laut Attest des behandelnden Arztes vom 15. Dezember 1987 zog sie sich ein HWS-Schleudertrauma I. Grades zu mit einer Stellatumblockade rechts und Schwindelzuständen, eine Distorsion der LWS mit Ileosacralgelenksblockierung links und eine Epicondylopathie des rechten Ellenbogens, die aller Wahrscheinlichkeit nach mit dem Schleudertrauma in Zusammenhang zu sehen sei. Sämtliche Beschwerden seien - so hieß es in dem Attest weiter - "jetzt weitgehend zurückgegangen". Über Schmerzen habe die Patientin noch im September 1987 geklagt. Arbeitsunfähigkeit habe - in ständig zurückgehendem Umfang - bis 30. September 1987 bestanden.
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