Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert wird auf 2.400,- EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsteller, der im Rahmen seines Gewerbebetriebs auch Viehtransporte durchführt, wendet sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine für sofort vollziehbar erklärte Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, und die hierzu ergangenen Nebenverfügungen.
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