1. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen und die Sache dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.
2. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Cottbus vom 25. Mai 2022 dahin geändert, dass der Betroffene wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verurteilt und die Geldbuße auf 120 € festgesetzt wird.
Das weitergehende Rechtsmittel wird als unbegründet verworfen.
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