1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Stendal vom 07. Februar 2012, Az.:
2. Im Übrigen wird die weiter gehende Berufung zurückgewiesen und bleibt die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 1/5 und die Beklagte zu 4/5.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Der Kläger begehrt Versicherungsleistungen aus einer bei der Beklagten unterhaltenen Vollkaskoversicherung aus Anlass eines Verkehrsunfalls vom 04. September 2005.
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