Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil der 12. kleinen Strafkammer des Landgerichts Oldenburg vom 27. Februar 2017 mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Oldenburg zurückverwiesen, die auch über die Kosten der Revision zu entscheiden hat.
I.
Das Amtsgericht Varel hat den Angeklagten am 6. September 2016 wegen (vorsätzlichen) Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt und deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt.
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