Als zuständiges Gericht wird das Amtsgericht Coesfeld bestimmt.
I.
Die Klägerin begehrt mit ihrer beim Amtsgericht Dülmen eingereichten Klage von den Beklagten als Gesamtschuldnerinnen Schadensersatz. Zur Begründung ihrer Klage trägt sie in groben Zügen Folgendes vor:
Durch Versäumnisse beider Beklagten seien ihr für die Jahre 2004 bis 2013 sog. Kinderzulagen hinsichtlich einer auf Vermittlung der Beklagten zu 2, einer im Bezirk des Amtsgerichts Coesfeld ansässigen Bank, bei der Beklagten zu 1, einer in Wiesbaden ansässigen Versicherung, abgeschlossenen Rentenversicherung in Höhe von insgesamt knapp 4.000 € entgangen.
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