Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 5. Oktober 2010 teilweise abgeändert und insgesamt neu gefasst wie folgt:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 5.043,63 € abzüglich am 8. September 2008 gezahlter 798,32 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28. Mai 2008 zu zahlen.
Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt,
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