Das angefochtene Urteil wird im Schuldspruch, soweit der Angeklagte wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung verurteilt worden ist, und im Rechtsfolgenausspruch insgesamt, jeweils mit den zugrundeliegenden Feststellungen, aufgehoben. Die weitergehende Revision wird verworfen. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Bielefeld zurückverwiesen.
I.
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