Die Klägerin ist ein Stromversorgungsunternehmen. Die Beklagte betreibt das bundesweite Eisenbahnschienennetz. Die Parteien streiten über die Kosten, die der Klägerin im Zusammenhang mit dem Umbau der vormals höhengleichen Bahnübergänge in den Bereichen der L. Allee in H.-W. und der C. Straße in H.-B. entstanden.
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