Die Berufung der Klägerin gegen das am 14.04.2016 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
I.
Die Klägerin macht gegen den beklagten Testamentsvollstrecker im Wege der Stufenklage einen Anspruch auf Zahlung des Pflichtteils geltend.
1. a) b) c) d) 2. 3.
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