OLG Koblenz, vom 02.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ss 245/03
Beginn der Rechtsbeschwerdefrist bei nicht begründetem Abwesenheitsurteil
BGH, Beschluß vom 06.08.2004 - Aktenzeichen 2 StR 523/03
DRsp Nr. 2004/17147
Beginn der Rechtsbeschwerdefrist bei nicht begründetem Abwesenheitsurteil
»Die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde beginnt für den bei der Urteilsverkündung abwesenden Betroffenen auch dann mit der Zustellung des Urteils, wenn dieses nicht mit Gründen versehen ist und die Voraussetzungen des § 77 b Abs. 1 Satz 3 OWiG nicht vorlagen.«