1. Der Betroffenen wird auf ihre Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts St. Ingbert vom 24. Juni 2019 gewährt. Der Beschluss des Amtsgerichts St. Ingbert vom 12. September 2019 ist damit gegenstandslos.
2. Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird der Beschluss des Amtsgerichts St. Ingbert vom 24. Juni 2019 a u f g e h o b e n und die Sache zur erneuten Sachbehandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts St. Ingbert z u r ü c k v e r w i e s e n.
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