Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 7. Februar 2018 wird als unbegründet verworfen.
II.Die Staatskasse trägt die Kosten des Revisionsverfahrens sowie die dort entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten.
I.
1. Das Amtsgericht Altötting hat durch Urteil vom 10. August 2017 den Angeklagten vom Vorwurf des vorsätzlichen Fahrens trotz Fahrverbots freigesprochen.
Dem Angeklagten lag gemäß Strafbefehl vom 29. Dezember 2016 folgende Tat zur Last:
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht - Alkohol, Drogen und Fahreignung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|