BayObLG - Urteil vom 22.09.1992 (4 St RR 130/92) - DRsp Nr. 1994/7183
BayObLG, Urteil vom 22.09.1992 - Aktenzeichen 4 St RR 130/92
DRsp Nr. 1994/7183
Die Strafbarkeit einer Straßenblockade hängt nicht vom Wert oder Unwert des Demonstrationsziels - Fernziel - ab. Sie entfällt nur dann, wenn eine umfassende, in den Urteilsgründen wiederzugebende Abwägung zwischen den konkreten Umständen des Einzelfalls und dem abgenötigten Verhalten - Nahziel - ergibt, daß das Verhalten des Täters nicht zu mißbilligen ist, also jedenfalls kein erhöhter Grad sozialwidrigen Verhaltens vorliegt.