BayObLG - Urteil vom 07.03.1988 (RReg 2 St 435/87) - DRsp Nr. 1992/6862
BayObLG, Urteil vom 07.03.1988 - Aktenzeichen RReg 2 St 435/87
DRsp Nr. 1992/6862
Kriterien für die Auslegung des Tatbestandmerkmals »unübersichtliche Stelle« im Sinne von Abs. 1 Nr. 2 d (hier: Verringerung der Sichtweite durch Nebel).
»... Den Begriff der unübersichtlichen Stelle kennt der neue § 3StVO nicht mehr; die Vorschrift verlangt statt dessen, daß der Fahrzeugführer seine Geschwindigkeit insbesondere den, Straßen-Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anpaßt.
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