Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um mindestens 36 km/h zur Geldbuße von 300 DM und ordnete ein Fahrverbot auf die Dauer eines Monats an. Mit seiner Rechtsbeschwerde beanstandete der Betroffene das Verfahren und rügte die Verletzung des sachlichen Rechts. Das Rechtsmittel hatte Erfolg.
1. Der Betroffene hat zur Sache keine Angaben gemacht. Das Amtsgericht hat den Nachweis seiner Täterschaft als erbracht angesehen und hierzu ausgeführt:
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