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1979
Sonstige
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BayObLG
BayObLG - Beschluß vom 30.08.1979
2 ObOWi 280/79
Normen:
StVO
§
13
Abs.
2
Satz 1, §
41
Abs.
2
Nr.
8
;
Fundstellen:
VRS 57, 450
VerkMitt 1980, 9
BayObLG - Beschluß vom 30.08.1979 (2 ObOWi 280/79) - DRsp Nr. 1994/7527
BayObLG,
Beschluß
vom 30.08.1979
- Aktenzeichen 2 ObOWi 280/79
DRsp Nr. 1994/7527
Ein Zonenhalteverbot kann nur durch Zeichen 290 und 292 wirksam angeordnet werden.
Normenkette:
StVO
§
13
Abs.
2
Satz 1, §
41
Abs.
2
Nr.
8
;
Fundstellen
VRS 57, 450
VerkMitt 1980, 9
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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