Der Angeklagte, ein Rechtsanwalt, wurde im Frühjahr 1992 von dem Zeugen O. wegen eines Verkehrsunfalls vom 23.1.1992 mandatiert. Bei diesem Unfall wurde die Beifahrerin des Zeugen, Frau R., verletzt. Gegen O. erging wegen des Unfalls ein Strafbefehl, gegen den der Angeklagte Einspruch einlegte, welchen er jedoch nach Akteneinsicht zurücknahm.
Frau R. erhob Schadensersatzansprüche gegen O. s Haftpflichtversicherer. Dieser lehnte indessen eine Schadensregulierung ab. Hierauf bat O. den Angeklagten, die anwaltschaftliche Vertretung von Frau R. zu übernehmen. Nach entsprechender Vollmachtserteilung trat der Angeklagte als anwaltschaftlicher Vertreter seiner Mandanten O. und R. mit Schreiben vom 17.9.1992 an den Haftpflichtversicherer O. s heran. Der Angeklagte forderte den Versicherer zur Übernahme der Krankenhaus- und Behandlungskosten von Frau R. auf.
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