Vgl. hierzu auch OLG Nürnberg v. 19.09.1967, VersR 1968, 458 m. Anm. v. Schmidt (1 Treiber bei einer Herde von 9-10 Kühen ist unzureichend). Siehe auch Weimar, MDR 1968, 640: "Die Aufsichtspflicht des Tierhüters"; Asmus, DAR 1963, 161: "Viehtreiben im Straßenverkehr."
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