BayObLG - Beschluß vom 17.07.1979 (1 ObOWi 149/79) - DRsp Nr. 1994/7529
BayObLG, Beschluß vom 17.07.1979 - Aktenzeichen 1 ObOWi 149/79
DRsp Nr. 1994/7529
»Wer als Fahrzeughalter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs zuläßt, das mehreren Beschaffenheits- oder Ausrüstungsvorschriften nicht entspricht, begeht nur eine einzige Ordnungswidrigkeit des Zulassens der Inbetriebnahme eines nicht vorschriftsmäßigen Fahrzeugs (Aufrechterhaltung von BayObLGSt 1958, 194 auch für den nunmehrigen Rechtszustand).«