BayObLG - Beschluß vom 16.04.1985 (1 ObOWi 125/84) - DRsp Nr. 1994/7349
BayObLG, Beschluß vom 16.04.1985 - Aktenzeichen 1 ObOWi 125/84
DRsp Nr. 1994/7349
Ein Vordermann, der - ohne daß nach § 7 Abs. 1 bis 3StVO vom Rechtsfahrgebot abgewichen werden dürfte - sich mit geringer Geschwindigkeit und deutlich links eingeordnet einer Kreuzung oder Einmündung nähert, an der er nach links abbiegen darf, darf zumindest in der Regel auch dann, wenn er kein Richtungszeichen gegeben hat, nicht mehr links überholt werden.