BayObLG - Beschluß vom 14.01.1987 (1 ObOWi 252/86) - DRsp Nr. 1994/7321
BayObLG, Beschluß vom 14.01.1987 - Aktenzeichen 1 ObOWi 252/86
DRsp Nr. 1994/7321
Eine ein Überholen unzulässig machende unklare Verkehrslage besteht nicht schon deshalb, weil sich ein Fahrzeug mit geringer Geschwindigkeit, aber ohne Zeichengebung einer nach links führenden Abzweigung nähert und ein unmittelbar dahinter fahrendes weiteres Fahrzeug dieses Fahrzeug nicht überholt.