BayObLG - Beschluß vom 13.02.1980 (2 St 9/80) - DRsp Nr. 1994/7517
BayObLG, Beschluß vom 13.02.1980 - Aktenzeichen 2 St 9/80
DRsp Nr. 1994/7517
Ein Kraftfahrer darf auch in einer unübersichtlichen Kurve an einem dort haltenden Fahrzeug unter Benutzung der Gegenfahrbahn vorbeifahren, sofern er dabei die nach den gegebenen Umständen besonderen Vorsicht beachtet.