I.
Nach den Feststellungen des Amtsgerichts leitete der Betroffene als Bäckermeister den Betrieb seiner Mutter. Am 28.11.1991 führten Polizeibeamte um 1.44 Uhr eine Kontrolle durch und stellten 10 Minuten später fest, dass der heiße Backofen mit Brotlaiben gefüllt war, die schon etwas angebräunt, aber noch nicht fertig gebacken waren.
Das Amtsgericht Amberg setzte daher gegen den Betroffenen durch Urteil vom 15.5.1992 wegen einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit des Verstoßes gegen das Nachtbackverbot eine Geldbuße von 600 DM fest.
Gegen dieses Urteil richtet sich die Rechtsbeschwerde des Betroffenen, mit der die Verletzung verfahrensrechtlicher Vorschriften und des sachlichen Rechts beanstandet wird.
II.
Das zulässige Rechtsmittel ist in der Sache erfolgreich.
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