BayObLG - 21.04.1986 (1 St 58/86) - DRsp Nr. 1994/7330
BayObLG, vom 21.04.1986 - Aktenzeichen 1 St 58/86
DRsp Nr. 1994/7330
Der Unfallverursacher, der die Unfallstelle erst verläßt, nachdem der (allein geschädigte) andere Unfallbeteiligte seinerseits in Kenntnis des Unfalls die Fahrt fortgesetzt hat, kann auch dann nicht wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort bestraft werden, wenn ihm diese Weiterfahrt nicht bekannt war.