I.
Die Klägerin erwarb von der Beklagten einen silbernen F. 1,3. Das Auto verfügt über kein automatisches Bremssystem (ABS). Die Klägerin hat behauptet, sie habe bei den Vorverhandlungen auf diesen Punkt wertgelegt; der Verkäufer der Beklagten L... habe auf entsprechende Frage entgegnet, ABS sei in der Grundausstattung erhalten. Die Klägerin hat sich in diesem Zusammenhang auch auf das Bestellformular berufen (Bl.5), in welches der Verkäufer L... unter Ausstattung "Basis" eingetragen hat, was so die Klägerin nach dem Werbematerial der Herstellerfirma F. bedeute, dass der Wagen im Rahmen der allgemeinen Sicherheitsausstattung über ABS verfüge.
Die Beklagte hat dem entgegengehalten, dass die Beklagte sich ein bestimmtes Auto auf dem Hof ausgesucht habe, dass mit dem "economyPaket" ausgestattet sei, was bedeute, dass der Wagen kein ABS habe. Die entgegenstehende Eintragung auf dem Bestellformular beruhe auf einem Versehen ihres Mitarbeiters L...
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