1. Die Berufung des Klägers gegen das am 2. September 2013 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hannover wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
2. Das Urteil des Landgerichts Hannover ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beschluss des Senats ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
3. Die Entscheidung ergeht einstimmig.
A.
Der Senat hat im Hinweisbeschluss vom 5. Dezember 2013 ausgeführt:
"I.
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