1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 11.4.2017 - Az:
2. Die Berufung des Klägers ist gegenstandslos.
3. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5. Die Revision wird nicht zugelassen.
6. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 14.656,99 EUR festgesetzt.
I.
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