Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 19. Oktober 2017 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Vergütung für den Monat Oktober 2016 i. H. v. 5.449,37 EUR nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.11.2016 zu zahlen.
3.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Vergütung für den Monat November 2016 i.H.v. 5.449,37 EUR nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.12.2016 zu zahlen.
4.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Vergütung für den Monat Dezember 2016 i. H. v. 5.449,37 EUR nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.01.2017 zu zahlen.
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