Bei zwei nacheinander durchgeführten Blutentnahmen muß in Betracht gezogen werden, daß sich bei der Untersuchung der Blutproben die Fehlerbreite der Untersuchungsmethoden unterschiedlich, möglicherweise sogar in entgegengesetzter Richtung ausgewirkt haben kann. Der Betrag, um den der bei der zweiten Blutentnahme ermittelte Analysemittelwert hinter demjenigen der ersten Blutentnahme zurückbleibt, darf deshalb nicht dem Ausmaß des zwischenzeitlichen Alkoholabbaus gleichgesetzt werden. Unter Umständen kann die zweite Untersuchung selbst dann einen niedrigen Analysemittelwert ergeben, wenn in der Zwischenzeit überhaupt kein Abbau stattgefunden hat oder der Blutalkoholspiegel noch etwas angestiegen ist.