Die Revisionen der Parteien gegen das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg - 9. Zivilsenat vom 28. November 2013 werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Revisionsverfahrens tragen der Kläger 2/3 und die Beklagte 1/3.
Der Kläger macht als Insolvenzverwalter der B. GmbH ... (im Folgenden: Schuldnerin) Ansprüche auf Auszahlung der Rückkaufswerte aus mehreren von der Schuldnerin zugunsten von früheren Arbeitnehmern im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages bei der Beklagten abgeschlossenen Rentenversicherungen geltend.
Die Regelung zur Bezugsberechtigung in den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen dieser Verträge lautet in § 7 Ziffer 1 für die arbeitgeberfinanzierte Versicherung wie folgt:
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