Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 14.12.2012 (
die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtstreits in allen Instanzen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert des Berufungsverfahrens: | 3.690,18 € |
I.
Die Parteien streiten um die Bezugsberechtigung aus Rentenversicherungen, die die ... (im Folgenden: "Versicherungsnehmerin") bei der Beklagten im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages für Arbeitnehmer abgeschlossen hatte.
Bezüglich der Arbeitnehmerin ... wurde das unwiderrufliche Bezugsrecht mit Vorbehalt wie folgt ausgestaltet (Anlage K 4 hinter Bl. 1 - 9 d.A.):
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