Die Berufung der Klägerin und des Streitverkündeten gegen das am 9. September 2004 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt bis auf die Kosten des Streithelfers, die dieser selbst zu tragen hat.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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