Aufwendungen für Jahresprämien in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung als ersatzfähiger Schaden
KG, Urteil vom 04.06.1973 - Aktenzeichen 12 U 1468/72
DRsp Nr. 1994/1828
Aufwendungen für Jahresprämien in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung als ersatzfähiger Schaden
Aufwendungen für Jahresprämien in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung, die der Versicherer deswegen nicht anteilig erstattet hat, weil der nach unfallbedingter Beschädigung seines Wagens Schadensersatzberechtigte mangels Regulierungszahlungen der Gegenseite die Kaskoversicherung in Anspruch genommen hat, können zum ersatzfähigen Schaden gehören.