Aufsichtspflicht der Eltern über ein 6 1/2jähriges radfahrendes Kind; Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers
KG, vom 03.03.1997 - Aktenzeichen 22 U 1221/96
DRsp Nr. 1998/17924
Aufsichtspflicht der Eltern über ein 6 1/2jähriges radfahrendes Kind; Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers
»1. Haftung der Eltern eines 6 1/2jährigen radfahrenden Kindes, das bei gemeinsamer Fahrt im Berliner Tiergarten eine Fußgängerin anfährt und verletzt.«
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