LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 2402/93
Aufrechterhaltung der Beweiserleichterung beim Fahrzeugdiebstahl im Kaskorecht
OLG München, Urteil vom 20.05.1994 - Aktenzeichen 8 U 7130/93
DRsp Nr. 1995/9884
Aufrechterhaltung der Beweiserleichterung beim Fahrzeugdiebstahl im Kaskorecht
Die dem Versicherungsnehmer bei behaupteter Entwendung des versicherten Fahrzeugs zugute kommende Beweiserleichterung bleibt trotz der Möglichkeit einer Nachschlüsselanfertigung bestehen, wenn der Versicherungsnehmer eine nachvollziehbare und widerspruchsfreie Erklärung für die mögliche Erstellung eines Nachschlüssels hat.
Die zulässige Berufung der Beklagten ist nicht begründet.
Der Senat folgt den Gründen der angefochtenen Entscheidung des Landgerichts (§ 543 Abs. 1ZPO); das Berufungsvorbringen der Beklagten veranlaßt die folgenden ergänzenden Ausführungen.
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